Glonntal-Kurse UG (haftungsbeschränkt)

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kursangebote der Glonntal-Kurse UG (haftungsbeschränkt) (im folgenden Veranstalter genannt). Umfasst sind sowohl regelmäßig angebotene Ausbildungsinhalte als auch Angebote, die von Kunden individuell mit dem Veranstalter vereinbart und gebucht werden.

§ 2 Anmeldung

Die Anmeldung des Kunden ist verbindlich, gleich ob sie über das Onlineportal, elektronisch, schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgt. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn eine Anmeldebestätigung (per E – Mail oder postalisch) seitens des Veranstalters erfolgt ist. Übersendet der Veranstalter mit der Anmeldebestätigung ein Vertragsformular über den Kurs, so kommt der Vertrag erst mit Zugang des vom Anmeldenden unterzeichneten Vertragsdokuments beim Veranstalter zustande.

§ 3 Absage eines Kursangebots

Der Veranstalter ist unter Abwägung sämtlicher Interessen bei Vorliegen wichtiger Gründe berechtigt, Kurse abzusagen. Diese liegen, bei kurzfristiger Erkrankung des Dozenten, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl sowie in Fällen höherer Gewalt vor. Der Veranstalter informiert die Teilnehmer unverzüglich über die Absage. Im Falle einer Absage durch den Veranstalter werden bereits geleistete Kursgebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder auf der Verletzung von Pflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Falls einzelne Ausbildungsstunden während eines laufenden Ausbildungsangebots aus wichtigem Grund nicht stattfinden können, benennt der Veranstalter zeitnah einen Ausweichtermin.

§ 4 Änderungen

Der Veranstalter orientiert die Inhalte der Ausbildungsangebote am jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft, gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien. Der Veranstalter legt den Veranstaltungsort und den/die Dozenten/Kursleiter fest. Ein Wechsel der Dozenten, Änderungen zum Veranstaltungsort sowie zum Veranstaltungsablauf bleibt vorbehalten.

§ 5 Fälligkeit der Kursgebühren

Die vereinbarte Kursgebühr ist – soweit schriftlich nichts anders vereinbart – mit Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig. Verweigert ein Kostenträger z.B. die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse im Nachhinein die Kostenübernahme, so ist der Teilnehmer/Kunde verpflichtet, die Kursgebühren selbst zu zahlen. Vorbehaltlich § 6 wird die Kursgebühr auch dann fällig, wenn der Teilnehmer den Kurs nicht antritt oder das Ausbildungsziel entsprechend § 9 nicht erreicht oder nach nicht bestandener Prüfung keinen weiteren Prüfungsversuch startet. Räumt der Veranstalter im Einzelfall die Möglichkeit der Zahlung in mehreren Raten ein, werden die Fälligkeitstermine der einzelnen Raten in der Ratenzahlungsvereinbarung mitgeteilt, die zusammen mit der Rechnung versandt oder übergeben wird. Zu den einzelnen Fälligkeitsterminen werden keine weiteren Teilrechnungen mehr erstellt. Kommt der Teilnehmer mit einer Zahlung in Verzug, wird der noch offene Gesamtbetrag der Kursgebühren sofort zur Zahlung fällig. Die Kursgebühr wird vorbehaltlich § 6 auch dann fällig, wenn der Teilnehmer das Kursangebot nicht antritt oder das Ausbildungsziel entsprechend § 9 nicht erreicht.

§ 6 Rücktritt des Teilnehmers

 Der Teilnehmer hat das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Absage muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei Kursen mit Kursgebühren über 200€ werden die folgenden Gebühren 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig:

Absage bis 14 Tage vor Kursbeginn 15% der Kursgebühr

Absage bis 7 Tage vor Kursbeginn 25% der Kursgebühr

Absage am Tag des Kursbeginns der Gesamtbetrag des Kurses

Sollten Sie aufgrund von persönlichen Belangen einen Kurs zeitlich verschieben, erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 €.

Bei Kursen mit Kursgebühren unter 200€ wird lediglich bei Absage am Tag des Kursbeginns der Gesamtbetrag des Kurses 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig, eine davor erfolgte Absage oder Verschiebung ist kostenfrei. Die genannten Beträge spiegeln die Tatsache wider, dass mit zunehmender Nähe zum Termin eine Weitervergabe des Kursplatzes an andere Teilnehmer immer größeren Aufwand verursacht und daher unwahrscheinlicher wird sowie nicht voll besetzte Kurse nicht gleichermaßen wirtschaftlich darstellbar sind. Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag wesentlich niedriger ist.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für die Einhaltung der ihn betreffenden Unfallverhütungsvorschriften selbst verantwortlich ist. Der Veranstalter haftet dem Kunden gegenüber für eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, soweit diese auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten seitens des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen oder auf der Verletzung von Pflichten beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 8 Anweisungen des Dozenten/Kursleiters

Der Teilnehmer ist verpflichtet, Weisungen des Dozenten/Kursleiters, insbesondere im Rahmen der praktischen Übungseinheiten, unbedingt Folge zu leisten. Soweit der Teilnehmer den Weisungen des Dozenten/Kursleiters nicht Folge leistet oder ein Fehlverhalten innerhalb des Kurses vorliegt, dass den ordnungsgemäßen Ablauf des Kurses gefährdet, können diese den Teilnehmer im Einzelfall des Kurses verweisen. Ansprüche auf Rückvergütung gegen den Veranstalter bestehen in diesen Fällen nicht.

§ 9 Ausbildungsziel und Prüfungszulassung

Bei allen Kursangeboten gilt eine maximale Fehlzeit von 10% der geplanten Unterrichtseinheiten. Wird diese überschritten, wird das Ausbildungsziel nicht erreicht. Sollte der Kurs eine Prüfung enthalten, ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich. Sollen Unterrichtseinheiten nachgeholt werden, um das Ausbildungsziel zu erreichen, so fällt bei Kursen über 200€ Kursgebühr eine Gebühr von 15,00€ und bei Kursen unter 200€ Kursgebühr eine Kursgebühr von 10,00€ pro Unterrichtseinheit an. Darüber hinaus, müssen, falls vorhanden, die auf der Anmeldebestätigung bezeichneten Unterlagen für die Zulassung zur Prüfung, bzw. zum erfolgreichen Kursabschluss spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn, bzw. Ausbildungsende im Büro des Veranstalters vorgelegt werden. Anderenfalls erfolgt bis zur fristgerechten Vorlage der Unterlagen keine Zulassung zur Prüfung, bzw. keine Bescheinigung über den erfolgreichen Kursabschluss.

§ 10 Besondere Kurse

Soweit durch den Kunden eine nicht planmäßige Ausbildungsveranstaltung gebucht wird, hat dies schriftlich über das Büro der Ausbildungsleitung zu Erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet dem Büro der Ausbildungsleitung die voraussichtliche Teilnehmeranzahl, die Zielgruppe, eventuelle Besonderheiten sowie alle Informationen, die für die Planung, Durchführung und Abwicklung notwendig sind, mitzuteilen. Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 12 Teilnehmern. Wird diese nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, dem Kunden die fehlenden Teilnehmer in Rechnung zu stellen

§ 11 Informationspflicht des Teilnehmers/Kunden

Soweit der Teilnehmer/Kunde den entsprechenden Kursinhalt aus bestimmtem Grund (z.B. Führerschein) benötigt, so ist er verpflichtet sich eigenständig über die benötigten Ausbildungsinhalte zu informieren

§ 12 Credtirefom (Bonität und Rechnungswessen)

Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU DatenschutzGrundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/

§ 13 Salvatorische Klausel und Schriftform

Soweit eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die mündliche Abbedingung der nötigen Schriftform.

Glonntal-Kurse UG (haftungsbeschränkt)

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